Dolmetsch für die englische Sprache

Das Service für englischsprachige Klienten umfasst:

  • Umfangreiche Beratung und Erstellung von Verträgen und Dokumenten in englischer Sprache in allen notariellen Tätigkeitsbereichen (Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Treuhandverträge etc.)
  • Errichtung von Notariatsakten in englischer Sprache
  • Errichtung von Notariatsakten in deutscher Sprache mit Parteien, die nicht Deutsch, aber Englisch sprechen
  • Beurkundung von Hauptversammlungs- und Generalversammlungbeschlüssen in deutscher Sprach und Dolmetschungen für anwesende englischsprachige Klienten
  • Beglaubigung von Unterschriften in englischer Sprache
  • Ausstellung sämtlicher Amtsbestätigungen in englischer Sprache (zB über die Zeichnungsbefugnis von Gesellschaften oder Rechtsnachfolgen)
  • Einholung sämtlicher erforderlicher Überbeglaubigungen (Apostillen bzw. konsularische Überbeglaubigungen)
  • Beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Englisch