Erbrecht

Im Bereich der Verlassenschaften verfügen Notar Dr. Gratzl und sein Team über langjährige Erfahrung und sind besonders qualifiziert zur Verfassung von Testamenten, Erbverträgen und anderen letztwilligen Verfügungen. Jedes bei einem Notar deponierte Testament wird im zentralen Testamentsregister erfasst. Auf diese Art sind über eine Million letztwilliger Verfügungen in diesem von der österreichischen Notariatskammer geführten Register festgehalten. Dabei ist die Geheimhaltung ausnahmslos gewährleistet. Selbstverständlich übernimmt der Notar auch die weitere Rechtsberatung für Sie und Ihre Familie – und schreitet im Todesfall als Erbenmachthaber für Sie in. Hier besteht ein Wahlrecht – Sie sind nicht an den von der gerichtlichen Verteilungsordnung vorgesehenen "Gerichts-Kommissär" gebunden!

Gerichtskommissariat und Verlassenschaftsabhandlung

Damit bei allen Verlassenschaftsverfahren eine ordnungsgemäße Abwicklung gewährleistet ist, wird hiefür vom Gericht ein Notar beauftragt. Wenn nötig sichert dieser das Erbgut durch Versiegelung und treuhänderische Verwahrung (in der Notariatskanzlei).

Unabhängig von der grundsätzlichen gerichtlichen Verteilungsordnung können Sie den Notar Ihrer Wahl beauftragen, Sie österreichweit im Verlassenschaftsverfahren zu vertreten