Vereinfachung von GmbH Gründungen durch Bankbestätigung vom Notar

Seit Anfang 2018 besteht die Möglichkeit, dass das Kapital anlässlich der Gesellschaftsgründung auf ein vom Notar angelegtes Konto bei der Notartreuhandbank einbezahlt wird. Diese Möglichkeit wurde durch das Deregulierungsgesetz 2017 geschaffen, um Unternehmensgründungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies hat den Vorteil, dass der Notar nicht auf eine Bankbestätigung einer Drittbank warten muss. Das oft tagelange Warten auf eine Bankbestätigung und die immer wieder vorkommenden Fehler bei deren Ausstellung werden durch diese Zusatzleistung des Notars beseitigt.

 

Der Arbeitsablauf lässt sich einfach umschreiben:

Eröffnung eines entsprechenden bei der NTB geführten Kontos

Übermittlung der Kontonummer an den/die Gesellschafter zur Einzahlung des Stammkapitals

Eingang abwarten

Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage an das Firmenbuch

Überweisung des Betrages im Anschluss an das von der Gesellschaft genannte Konto.

 

Gerne stehe ich für Fragen und die Übernahme der genannten Tätigkeit zur weiteren Beschleunigung von GmbH Gründungen zur Verfügung!