Ihr Notar hilft, wenn Sie etwas unternehmen wollen.
Rechtsberatung im Unternehmensrecht und bei der Gesellschaftsgründung.
Der Notar ist Ihr unabhängiger, erfahrener und kompetenter Spezialist in Fragen des Unternehmensrechts und Gesellschaftsrechts, unabhängig davon ob Sie ein Unternehmen gründen wollen, dieses bereits leiten oder die Unternehmensnachfolge einleiten wollen. Vom Entstehen Ihres Unternehmens an, steht Ihnen der Notar mit seiner unabhängigen Rechtsbratung zur Seite – um gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte rechtssichere und zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten und Sie und Ihre Partner vor Problemen und Streitigkeiten zu bewahren.
Der Notar steht Ihnen rund ums Unternehmensrecht zur Verfügung:
- Jungunternehmerberatung
- Wahl der optimalen Rechtsform bei der
Unternehmensgründung
- Wahl des Firmennamens – auch bei der
Unternehmensnachfolge
-
Vertrag
zur Regelung der Geschäftsführung und Vertretung - Information über Kosten der
Unternehmensgründung
- Vertragsgestaltung und
Beglaubigungen
- Errichtung sämtlicher
Urkunden
- Laufende Betreuung und
Umgründungen
-
Beurkundung von
Haupt- und Generalversammlungen - Betriebsübertragung,
Unternehmensnachfolge
und Betriebsfortführung
Gesellschaftsformen nach dem Gesellschaftsrecht
Einzelfirma
Personengesellschaften (OG, KG)
- Die Offene Gesellschaft ist laut gesetzlicher Definition eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OG ist rechtsfähig. Sie kann jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben. Ihr gehören mindestens zwei
Gesellschafter
an. - Die Kommanditgesellschaft ist eine Abart der OG, sie unterscheidet sich nur in einem Punkt: Die Haftung eines Teils der Gesellschafter (Kommanditisten) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ist auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt, die übrigen Gesellschafter (Komplementäre) haften unbeschränkt.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der die Gesellschafter mit Stammeinlagen beteiligt sind, ohne für Geschäftsverbindlichkeiten persönlich zu haften. Das Vermögen der
GmbH
ist strikt getrennt vom Vermögen der Gesellschafter, mit denen die GmbH nicht identisch ist. Ein Gesellschafter kann in der Regel nicht mit seinem Vermögen zur Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH herangezogen werden. Immer mehr Klein-, Mittel-, und Großunternehmen entscheiden sich für die GmbH Gründung, dafür können handelsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Überlegungen ausschlaggebend sein. Eine GmbH eignet sich nahezu für jeden Unternehmenszweck und jede Unternehmensgröße. Der Gesellschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Unternehmens, er regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander ebenso wie Unternehmensgegenstand, Firmensitz, Stammkapital, Dauer und Geschäftsbefugnisse. Ihr Notar geht bei der Ausarbeitung des Vertrags auf die speziellen Erfordernisse Ihres Unternehmens ein. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Vertrag die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Regelungen enthält. Durch die Objektivität Ihres Notars und seine Überparteilichkeit werden die Rechte jedes einzelnen Gesellschafters optimal gewahrt. Der Notar ist ständig mit dieser Materie befasst und garantiert Ihnen kompetente und sachliche Rechtsberatung. - Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Es handelt sich bei der AG um jene Gesellschaftsform, bei der die Kapitalsammelfunktion im Vordergrund steht. Im Regelfall sind viele Gesellschafter vorhanden, wobei nur eine geringe Bindung des einzelnen Gesellschafters an die Gesellschaft besteht. Geldgeber- und Unternehmerfunktion sind hier am deutlichsten getrennt, daher sind lt. Gesellschaftsrecht besondere Regeln zum Gesellschafter- und Gläubigerschutz notwendig. Die AG weist deshalb den höchsten Organisationsgrad aller Gesellschaften auf, die Bestimmungen sind überwiegend zwingend. Die Aktiengesellschaft steht für wirtschaftliche, aber auch ideelle oder genossenschaftliche Zwecke zur Verfügung.
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