Ihr Notar
Der Notar ist einer der drei klassischen Juristenberufe (Notar, Rechtsanwalt und Richter) und somit ein Eckpfeiler unseres Rechtssystems. Jeder
Notar
wird vom Bundesminister für Justiz über Vorschlag der zuständigen Notariatskammer auf eine bestimmte Amtsstelle ernannt und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts angelobt. EineNotariatskanzlei
ist die erste Anlaufstelle zur umfassenden Rechtsberatung.- Der
Notar
genießt völlige Unabhängigkeit, da er vom österreichischen Staat ernannt und unabsetzbar ist. - Bei der Abwicklung von Geschäften (Errichtung eines
Vertrags
, einesTestaments
oder Vornahme vonSchenkungen
) handelt der Notar genau nach den bestehenden Rechtsvorschriften. - Der Notar berät in seiner
Notariatskanzlei
jede Vertragspartei objektiv und ohne jegliche Parteinahme. - Absolute Verschwiegenheit gehört zu den beruflichen Verpflichtungen jedes Notars.
- Die besondere Bedeutung des Notars liegt in der „vorsorgenden Rechtspflege“. Seine
Rechtsberatung
stellt jedenVertrag
, jedenKauf
und jedeSchenkung
wie auch jedeErbschaft
auf eine sichere Basis. - In Wien gibt es rund 90 Notarstellen, in ganz Österreich rund 450.
- Grundlage seiner Tätigkeit ist das unbedingte Vertrauensverhältnis zwischen dem Notar und seinen Klienten.
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