Notariat Johann Gratzl
Notar / Berufsbild

Ihr Notar


Der Notar ist einer der drei klassischen Juristenberufe (Notar, Rechtsanwalt und Richter) und somit ein Eckpfeiler unseres Rechtssystems. Jeder
Notar
wird vom Bundesminister für Justiz über Vorschlag der zuständigen Notariatskammer auf eine bestimmte Amtsstelle ernannt und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts angelobt. Eine

Notariatskanzlei

ist die erste Anlaufstelle zur umfassenden Rechtsberatung.

 

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