Notariat Johann Gratzl
"GmbH light"

GmbH-Reform: Wann kommt die „GmbH light“?

 

Während in Österreich für die Gründung einer GmbH ein Mindeststammkapital von € 35.000 notwendig ist, locken in den EU-Staaten immer mehr günstigere GmbH-Formen, wie etwas die britische Private Limited Company und seit kurzem auch die deutsche Unternehmergesellschaft. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich soll daher eine GmbH-Reform dafür sorgen, dass die österreichische GmbH wieder attraktiver und fit für den internationalen Wettbewerb wird.


Welche Änderungen sind geplant?

Das mehr als 100 Jahre alte GmbH-Recht soll im Rahmen der GmbH-Reform modernisiert und an die aktuellen Erfordernisse des Gesellschaftsrechts angepasst werden. Dabei stehen die Senkung des notwendigen Stammkapitals und die Erleichterung der GmbH-Gründung im Vordergrund. Ziel ist, dass zukünftig GmbHs in Österreich deutlich leichter, schneller und kostengünstiger gegründet werden können.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist etwa geplant, das Mindeststammkapital für GmbHs von derzeit € 35.000 auf € 10.000 herabzusetzen. Dieses muss in bar aufgebracht werden und vor der Eintragung im Firmenbuch einbezahlt werden.


Begleitmaßnahmen zum Gläubigerschutz


Damit die geplanten Erleichterungen nicht zur Schädigung der Vertragspartner und Gläubiger führen, sind folgende Maßnahmen im Insolvenzrecht vorgesehen:
  • Die Konkursantragspflicht soll auf Gesellschafter ausgeweitet werden, wenn der Geschäftsführer zurückgetreten ist.

     
  • Die Kostenvorschusspflicht soll im Konkursverfahren auch auf Gesellschafter erweitert werden.

     
  • Erreicht das Stammkapital einer GmbH nicht € 35.000, sollen innerhalb einer gewissen Frist vor Konkurseröffnung an die Gesellschafter geleistete Zahlungen anfechtbar gemacht werden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, das Stammkapital möglichst bald auf € 35.000 aufzustocken.

Da vorgesehen ist, diese Begleitvorschriften nicht im GmbH-Gesetz, sondern im Insolvenzrecht anzusiedeln, würden sie auch auf ausländische, aber hauptsächlich in Österreich tätige Gesellschaften sowie die künftige Europäische Privatgesellschaft anzuwenden sein.


Schon lange im Gespräch aber bisher nicht umgesetzt …


Bereits Anfang 2008 wurde in Österreich eine GmbH-Reform in Aussicht gestellt, die aber aufgrund des kurz darauf folgenden Regierungswechsels bisher nicht umgesetzt werden konnte. Jetzt wurde die Arbeit an einem Gesetzesentwurf zur GmbH-Reform erneut aufgenommen. Das Gesetz soll 2010 in Kraft treten.
 
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